I.2. Im parallel geführten Verfahren ist die Parzelle ddd betroffen. Diese liegt auf der anderen Seite der X-Strasse in der gleichen Zone wie die Parzelle aaa. Auf Anfrage teilte die Bauverwaltung Q. dem Gericht per E-Mail vom 23. Juni 2015 mit, dass die Parzelle ddd gemäss Kaufvertrag vom 18. Dezember 2008 zu einem Preis von Fr. 405.00/m2 verkauft worden ist. -5- I.3. Noch vor Schluss der Redaktion erhielt das SKE das grundsätzliche Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli 2015 in einer anderen Enteignungssache. Im Wissen um dieses Urteil hat das Gericht im vorliegenden Fall am 21. September 2015 eine Zwischenberatung vorgenommen.