H. Mit Schreiben vom 9. April 2015 liess der Gesuchsgegner auf zwei in der Stadt Q. mittlerweile zustande gekommene Handänderungen aufmerksam machen. Dies wurde dem Gesuchsteller umgehend zur Kenntnis gebracht. I.1. Am 20. Mai 2015 führte das SKE eine Augenscheinverhandlung durch. An der Verhandlung wurde der Sachverhalt dargelegt und die Rechtslage erläutert. Da nur wenige Vergleichswerte vorlagen, war eine ausgiebige Prüfung durch die Fachrichter notwendig. Der Fall wurde schliesslich beraten und ein Urteil in Aussicht gestellt, nachdem ein Einigungsversuch scheiterte (Protokoll, S. 10).