F.2. Am 18. August 2014 liess der Gesuchsgegner innert zweimal erstreckter Frist eine Duplik einreichen. Diese wurde dem Gesuchsteller am 19. August 2014 zur Kenntnis gebracht. F.3. Mit Eingabe vom 21. August 2014 liess der Gesuchsgegner zusätzliche Unterlagen nachreichen. Am 22. August 2014 wurden Kopien dieser Unterlagen dem Gesuchsteller zugestellt. F.4. Am 10. September 2014 reichte der Gesuchsteller fristgerecht eine Stellungnahme zu den Neuerungen in der Duplik ein. Diese wurde dem Gesuchsgegner am 11. September 2014 zur Kenntnis gebracht. Am 16. September 2014 liess der Gesuchsgegner noch abschliessende Bemerkungen -4-