E. Auf Anfrage des SKE teilte die Bauverwaltung der Stadt Q. im Schreiben vom 20. Mai 2014 mit, dass im massgeblichen Zeitraum (März 2012 bis Februar 2014) keine Handänderungen vergleichbarer Parzellen stattgefunden haben und daher keine Vergleichspreise vorliegen. F.1. Mit Eingabe vom 11. Juni 2014 nahm der Gesuchsteller zu den Begehren des Gesuchsgegners Stellung und beantragte deren Abweisung. Die Stellungnahme wurde dem Gesuchsgegner am 13. Juni 2014 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurde es ihm freigestellt, bis 8. Juli 2014 eine Duplik abzugeben.