D.2. Nach der Augenscheinverhandlung vom 17. März 2014 wurde die vorübergehende Landbeanspruchung überarbeitet. Die bereinigten Planunterlagen wurden vom Gesuchsteller am 23. April 2014 eingereicht. Demnach ist von der Parzelle aaa eine Fläche von unverändert ca. 222 m2 abzutreten. Zudem ist bei Parzelle aaa die vorübergehende Beanspruchung von ca. 885 m2, bei der Parzelle bbb von ca. 361 m2 sowie bei der Parzelle ccc von ca. 65 m2, zusammen ca. 1'311 m2, vorgesehen.