D.1. Am 17. März 2014 führte das SKE eine Einigungsverhandlung mit Augenschein durch. Anlässlich der Verhandlung schlossen die Parteien in Bezug auf die vorzeitige Besitzeinweisung einen Vergleich. Der entsprechende Beschluss des SKE erwuchs unangefochten in Rechtskraft (4-EV.2013.36).