C.2. Auf Anordnung des Gerichts lagen die Enteignungsakten vom 6. Januar 2014 bis 4. Februar 2014 öffentlich auf. Mit Eingabe vom 4. Februar 2014 liess A. (Gesuchsgegner) unter anderem ein Entschädigungsbegehren stellen und einen Preis von Fr. 1'100.00/m2 geltend machen. Mit der vorzeitigen Besitzeinweisung erklärte er sich grundsätzlich einverstanden, liess aber einen Augenschein beantragen. -3-