2.1. Der Kanton Aargau entschädigt die Abtretungsflächen gemäss Landerwerbsplan von ca. 19 m2 ab der Parzelle bbb und von ca. 18 m2 ab der Parzelle aaa mit Fr. 1'000.00/m2. 2.2. Die Entschädigungen werden 20 Tage nach Rechtskraft dieses Entscheids zur Zahlung fällig. Sie sind ab dem 1. Oktober 2013 (Tag der Inbesitznahme) mit 2 % zu verzinsen. 3.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 3'400.00, der Kanzleigebühr von Fr. 280.00 sowie den Auslagen von Fr. 296.00, zusammen Fr. 3'976.00, sind vom Kanton Aargau zu bezahlen. 3.2. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.