Ein Parteikostenersatz ist den Gesuchstellern mangels anwaltlicher Vertretung nicht geschuldet (§ 149 Abs. 2 BauG in Verbindung mit § 29 VRPG). Für den beigezogenen Berater fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für einen Parteikostenersatz (SKEE 4-BE.2011.21 vom 18. Dezember 2013 in Sachen M.A. gegen EG Z. Erw. 13.3.4.1.) Das Gericht erkennt: 1. Der Enteignungsvertragsentwurf zwischen dem Kanton Aargau und B. und C. sowie der Enteignungsvertragsentwurf zwischen dem Kanton Aargau und A. werden zu integrierten Bestandteilen des vorliegenden Entscheids erklärt, soweit sie den nachfolgenden Bestimmungen nicht widersprechen.