Das Gericht hat für jeden einzelnen Fall zu prüfen, ob die individuelle Rechtsstellung, namentlich die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie, gewahrt ist. Für den konkreten Fall lässt sich nichts direkt ableiten, wenn andere Enteignete im selben Strassenbauprojekt ein Angebot akzeptiert haben, und schon gar nichts, wenn dieser Akzept ein anderes Projekt betrifft, das zudem bereits drei Jahre zurückliegt.