5.6. 5.6.1. Der Kanton hätte die Abtretungsbetroffenen (insgesamt 49) im vorliegenden Projekt mit einem einheitlichen Landpreis, ausgehend von einem absoluten Landwert von Fr. 500.00/m2, entschädigen wollen. Das sei in einem 2011 ebenfalls in der Gemeinde Q. ausgeführten Projekt von allen Enteigneten akzeptiert worden (Protokoll S. 7).