5.5. Die Lage der Grundstücke der Gesuchsgegner ist attraktiv, das ist unbestritten. Sie stossen auf der Westseite an die Bauzonengrenze und geniessen dank der leicht erhöhten Lage freie Aussicht ins Grüne. Auf der Ostseite grenzen sie an die X-Strasse, die derzeit auf 5.5 m Breite ausgebaut und mit einem einseitigen Gehweg ergänzt wird. Die Strasse gehört zwar zur Gruppe der schwach belasteten Kantonsstrassen, der aktuelle Ausbau spricht aber dennoch für eine gewisse Verkehrsbelastung. Sie nimmt den Verkehr mehrerer Seitenstrassen aus dem Baugebiet auf und hat auch Durchgangsverkehr. Wie ausgeführt (Erw.