Sie sähen ihr Land nach der Wertigkeit also noch jenseits der für den massgeblichen Zeitrahmen ausgewiesenen Zahlen. Darauf 2 stützen sie entsprechend die bereinigte Forderung von Fr. 1'100.00/m (Erw. 2.1.2.). Sowohl die Kantonsvertreterin (Protokoll, S. 11) als auch die an der Verhandlung ebenfalls anwesenden, ortskundigen Gemeindevertreter (Protokoll S. 7) gestehen zu, dass in der Gemeinde Q. der absolute Landwert für gute Lagen wesentlich über den unter diesem Titel angebotenen 2 2 Fr. 500.00/m liege. Fr. 1'000.00/m lägen in solchen Fällen durchaus im Bereich des Möglichen.