5.4. Die aufgeführten Vergleichshandänderungen (Erw. 5.3.) zeichnen in der Region einen ungewöhnlich weiten Preisrahmen. Schon dieser Umstand verbietet es, neben der kleinen Zahl geeigneter Mutationen und der breiten Varianz der Preisbildungselemente für die Vergleichsobjekte in den einzelnen Gemeinden einfach in herkömmlicher Weise den Durchschnittswert der Vergleichshandänderungen zu ermitteln und darauf abzustellen. - 15 -