Im Preis-Mittelfeld liegt der Kauf des Grundstücks in R.. Es liegt in der Einfamilienhauszone mit einer Ausnützung von 0.45. Die Einfamilienhauszone ist für Einfamilien-, Doppeleinfamilien- und Zweifamilienhäuser bestimmt. Im Rahmen von Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen sind Gruppenbauten gestattet, wobei jede Wohnung eine Gartenbeziehung haben muss. Es darf eine Einliegerwohnung gebaut werden. Nichtstörendes Gewerbe ist zulässig (§§ 4 und 6 der im Verkaufszeitpunkt geltenden Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde R. [BNO R.], beschlossen von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 2000, Teilgenehmigung des Grossen Rates vom 21. August 2001.