Voraussetzungen aber bis auf 0.45 erhöht werden. Läden und nichtstörendes Kleingewerbe sind zugelassen (vgl. § 50 Abs. 2 und § 53 der Bauordnung der Gemeinde T. vom Dezember 2009 [BO T.]; beschlossen von der Gemeindeversammlung am 5. März 1993, genehmigt vom Grossen Rat am 31. Oktober 1995, mit Anpassungen vom 28. November 2008). Die verkauften Grundstücke am W-Weg liegen mitten in der Bauzone.