Die westlichen Grundstückränder sind mit der Spezialzone X-Strasse überlagert, welche eine gute Einbindung des Siedlungsrandes in die Landschaft bezweckt und ausschliesslich Tiefbauten und Kleinbauten zulässt (vgl. Bauzonenplan der Gemeinde Q., beschlossen von der Gemeindeversammlung am 28. September 2005, genehmigt durch den Regierungsrat am 6. Dezember 2006 und § 9 Abs. 2 und 5 d BNO). Diese Flächen haben dieselbe Ausnützung wie die nicht in der Spezialzone liegenden Abschnitte.