Die gewünschten Unterlagen wurden dem Gericht mit Schreiben vom 1. April 2014 eingereicht. F. Am 20. August 2014 führte das Spezialverwaltungsgericht eine Verhandlung mit Augenschein durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung das folgende Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Projektbewilligung mit Erteilung des Enteignungstitels liegt vor (Sachverhalt A.). Die Auflage der Enteignungsakten hat ordnungsgemäss stattgefunden.