E.1. Mit Schreiben vom 23. Januar 2014 ersuchte das Gericht den Gemeinderat Q., die Handänderungsanzeigen ab Januar 2012 sowie eine anonymisierte Aufstellung derselben einzureichen. Die gewünschten Unterlagen gingen am 31. Januar 2014 beim Gericht ein. -4- E.2. Von den zahlreichen Handänderungen in der Gemeinde Q. erwies sich nach erster Durchsicht nur eine einzige als eventuell brauchbar für den beabsichtigten Vergleich. Aus diesem Grund ersuchte das Gericht das Grundbuchamt S. um einen Amtsbericht über Verkäufe unbebauter Grundstücke in den Nachbargemeinden von Q. ab Januar 2012.