13. 13.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 500.00, der Kanzleigebühr von Fr. 210.00 und den Auslagen von Fr. 760.00 (inklusive Kosten des Bezirksgerichts U. für die Erbbescheinigungen von Fr. 560.00) zusammen Fr. 1'470.00, sind vom Kanton Aargau zu bezahlen. 13.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Frau C. - Herr B. - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb, Herr I., Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau (3; für sich und weitere Interessierte; unter Beilage der Erbbescheinigungen des Bezirksgerichts U. vom 5. August 2014 im Original)