Eine Erweiterung des Baugebiets steht derzeit nicht an. Die Gemeinde Q. darf vorderhand, d.h. bis 2040 (Zeithorizont für die Begrenzung der Siedlungsräume im kantonalen Richtplan), kein Land mehr einzonen (telefonische Auskunft des Gemeindeschreibers vom 3. November 2014). Eine bessere als die landwirtschaftliche Nutzung ist auf der Parzelle aaa in absehbarer Zukunft demzufolge nicht zu erwarten. Anderes wird von den Gesuchsgegnern auch nicht behauptet und jedenfalls nicht nachgewiesen.