5.3. Wie erwähnt (Erw. 5.1.) ist der zu entschädigende Verkehrswert primär anhand von Vergleichspreisen festzulegen (statistische Methode oder Vergleichsmethode). Das Gericht hat beim Leiter Boden- und Pachtrecht Vergleichspreise eingeholt (vorne H.). Im hier interessierenden Zeitraum (Oktober 2012 bis zum Entscheid des Gerichts) sind nur zwei Verkäufe (in V. und W.) verbucht worden, für welche Quadratmeterpreise von Fr. 6.70 bzw. Fr. 6.13 bezahlt wurden. Im März 2012 wurde ein weiteres Grundstück in W. für Fr. 10.00/m2 verkauft.