J.3. Der Präsident des SKE antwortete mit Schreiben vom 15. September 2014). Die Augenscheinverhandlung werde ankündigungsgemäss durchgeführt und die erscheinenden Parteien angehört. Anschliessend werde aufgrund des Ergebnisses und der Akten entschieden. Er stellte weiter fest, dass die Realersatzforderung nicht mehr erhoben werde. Dieser Feststellung widersprachen die Gesuchsteller mit Brief vom 27. September 2014. Sie hätten sich nur von einem "weiteren Statistenauftritt" befreien wollen, an den Forderungen werde vollumfänglich festgehalten. Der Eingang der Richtigstellung wurde den Gesuchsgegnern wunschgemäss schriftlich bestätigt (Schreiben vom 29. September 2014).