G. Mit Eingabe vom 28. November 2013 hielt der Gesuchsteller dagegen: Realersatzland stehe nicht zur Verfügung. Das Angebot von Fr. 10.00/m2 entspreche dem aktuellen Marktpreis für Landwirtschaftsland in der Region. Für die vorübergehende Beanspruchung werde der Pächter nach der Wegleitung des Schweizerischen Bauernverbandes entschädigt werden. Das entspreche der langjährigen Praxis des Kantons. Darauf antworteten die Gesuchsgegner mit Schreiben vom 6. Januar 2014. Der Gesuchsteller liess sich mit Eingabe vom 21. Januar 2014 nochmals vernehmen. Beide Parteien hielten an ihren Positionen fest. Auf die Begründungen der Eingaben wird in den Erwägungen eingegangen.