E. Die Erben des A. (B. und C.; Gesuchsgegner) sind Eigentümer der Parzelle aaa im Halte von 774 m2, von der für die Sanierung der Kantonsstrasse und den Bau des Radwegs nach Enteignungstabelle und Landerwerbsplan -3- ca. 55 m2 abzutreten sind. Zudem ist die vorübergehende Beanspruchung einer Fläche von ca. 129 m2 vorgesehen. F. Mit Eingabe vom 23. September 2013 wehrten sich die Gesuchsgegner gegen die vorübergehende Beanspruchung, weil die Entschädigung des Ertragsausfalls nicht zugesichert sei. Zudem verlangten sie für die Abtretungsfläche den aktuellen Marktpreis von Fr. 40.00/m2 oder Realersatz.