B. Der Rechtserwerb konnte mit den vom Projekt betroffenen Grundeigentümern mit drei Ausnahmen vertraglich geregelt werden. Mit Eingabe vom 13. August 2013 ersuchte die Sektion Landerwerb des Departements Bau, Verkehr und Umwelt das Spezialverwaltungsgericht, Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), um Einleitung des Enteignungsverfahrens für die offenen Rechtserwerbe und um Genehmigung der zustande gekommenen Enteignungsverträge.