3. Der in Ziffer 1 des Begehrens vom 28. Mai 2013 zum Beitragsplan gestellte Antrag ist zur Behandlung als Einsprache an die Gesuchstellerin zu überweisen. Alle übrigen Vorbringen zum Beitragsplan sind als gegenstandslos zu erachten. 4. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 5. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Herr Dr. Markus Siegrist, Rechtsanwalt und Notar, Bleichemattstrasse 43, 5001 Aarau (2, für sich und zuhanden seiner Mandantin) - Gemeinderat Q. Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - 10 - Rechtsmittelbelehrung