4.4. 4.4.1. Im vierten Begehren verlangt die Gesuchsgegnerin, es sei die Entschädigung für den Wendeplatz auf Parzelle bbb und den Fussweg über die Parzellen bbb und aaa mit CHF 240.-/m2 festzusetzen. Dieser Betrag werde erst nach der Erstellung dieser Erschliessungsanlagen und dem Eintrag der entsprechenden Dienstbarkeit zu Gunsten der Öffentlichkeit zur Zahlung fällig. -7-