Daran ändert nichts, dass die Gemeinde in allen drei Verfahren federführend und das SKE in zwei von drei Fällen die zuständige Rechtsmittelinstanz ist. Ordentlicherweise, d.h. nach der Konzeption des Gesetzes, sind die Verfahren nach der Sachlogik gestaffelt durchzuführen. Dieses Vorgehen ist zeitintensiv, bleibt aber prozessual auf der sicheren Seite. Beim stufenweisen Vorgehen würde es Niemandem einfallen, aus der unstrittig bestehenden Legitimation gegen eine allfällige spätere Beitragserhebung, eine Legitimation z.B. im Projektverfahren ableiten zu wollen. Die Legitimation ist vielmehr für jedes Verfahren separat zu prüfen.