3.5. Nach Durchführung der Einigungsverhandlungen und aufgrund der Aktenlage hat sich für das SKE ergeben, dass über die Begehren der Gesuchsgegnerin ohne zusätzliche mündliche Verhandlung entschieden werden kann. Es hat den vorliegenden Entscheid an der Sitzung vom 6. November 2013 gefasst. 4. Die Anträge der Gesuchsgegnerin (Erw. 3.1.) werden in der gestellten Reihenfolge geprüft. -4- 4.1. 4.1.1. Im ersten Begehren verlangt die Gesuchsgegnerin, die Fläche von 376 m2 zwischen der neuen Strasse und den Parzellen ccc und ddd sei diesen beiden Parzellen gegen angemessene Entschädigung zuzueignen.