3.2. Bei der vorliegenden kombinierten Auflage sind theoretisch folgende Vorbringen möglich: Einwendungen gegen die Enteignung an sich, Planänderungsbegehren (Einwendungen gegen das Projekt), Entschädigungsbegehren (von der Ausdehnung, über Real- oder Geldersatzforderungen bis zu Sachleistungen) und Einsprachen gegen den Beitragsplan. Für die Abhandlung der Eingaben sind die sachlogischen Zusammenhänge der verschiedenen Verfahren zu beachten. Zuvorderst muss das umzusetzende Projekt feststehen. Dieses definiert den Umfang des allfällig notwendigen Rechtserwerbs, die im Beitragsplan zu verteilenden Kosten und den Kreis der Beitragspflichtigen (Perimeter).