4. Es sei die Entschädigung für den Wendeplatz auf Parzelle bbb und den Fussweg über die Parzellen bbb und aaa mit CHF 240.--/m2 festzusetzen. Dieser Betrag wird erst nach der Erstellung dieser Erschliessungsanlagen und dem Eintrag der entsprechenden Dienstbarkeit zu Gunsten der Öffentlichkeit zur Zahlung fällig. 5. U.K. & E.F."