6. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'900.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 180.00 und den Auslagen von Fr. 264.00, zusammen Fr. 4'344.00, sind zu zwei Dritteln von der Einwohnergemeinde Q. (Fr. 2'896.00) und zu einem Drittel von A. (Fr. 1'448.00) zu bezahlen. - 15 - Zustellung - Herr A. - Gemeinderat Q. Mitteilung - Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Kultur, Herr Dr. sc. ETH C., Bauberater Kantonale Denkmalpflege, Bachstrasse 15, 5001 Aarau (unter Hinweis auf Dispositivziffer 2.) - Mitwirkende Kommissionsmitglieder - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde