Aus den an der Verhandlung vom 11. Dezember 2013 eingereichten Unterlagen ergibt sich ein anderes Bild. Die Mieter wurden über die bevorstehende Landabtretung am südlichen Parzellenrand für den Ausbau der Erschliessungsstrasse informiert. Eine Mietzinsreduktion aus diesem Grund wurde ausdrücklich ausgeschlossen (Mietvertrag vom 1. Juni 2011 S. 7). Zur Kündigung des Mietvertrags hatten wirtschaftliche und berufliche Gründe geführt. Die Mieter waren nicht mehr in der Lage, den Mietzins zu tragen (so im Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht, Bezirk U., vom 20. März 2012, S. 4).