Die Neugestaltung dieses Abschnitts soll sich möglichst selbstverständlich in die Umgebung einfügen. Denkbar ist eine Ersatzbepflanzung an einem Gitter. Aus Sicherheitsgründen darf dieses aber nicht höher als 80 cm sein, ansonsten grössere Fahrzeuge bei den sehr engen Platzverhältnissen mit dem Aussenspiegel hängen bleiben könnten. Die Detailplanung ist dem Kantonalen Denkmalschutz zur Genehmigung vorzulegen (§ 23 KG).