von 110-120 cm, jeweils zwei Stück pro Meter). An der Südwestecke der Parzelle bbb erhält die Grundstückgrenze infolge der Landabtretung einen neuen Verlauf. In diesem Bereich sind zusätzlich ein Wacholder (Juniperus communis, Säule) und eine Eibe (Taxus baccata, Säule) betroffen. Sie sind ebenfalls zu ersetzen und in die Bepflanzung entlang der neuen Grenze zu integrieren (handelsübliche Grösse für beide: 150 cm). Unmittelbar vor der Hecke zieht sich eine niedere Mauer der Stichstrasse entlang. Sie soll möglichst erhalten bleiben. Sie ist wiederherzustellen bzw. gleichartig zu ersetzen, falls sie beim Bauen beschädigt wird oder abgebrochen werden muss (Protokoll II S. 6 f.).