Zudem wird die ursprünglich vorgesehene Sichtschutzzone bei der Einmündung in die X-Strasse durch das Anbringen eines Spiegels gewährleistet (Baubewilligung vom 2. April 2013 S. 3). Die Hecke gegen die X-Strasse kann dadurch weitgehend bestehen bleiben. 7.3. Für die Bauarbeiten an der Stichstrasse wird die angrenzende Hecke mit Thuja und Hagebuchen gefällt werden müssen. Sie ist – soweit nötig und möglich – in der gleichen Art wieder anzupflanzen (handelsübliche Grössen - 11 -