7.2. Die Forderung nach Ersatz bzw. Verlegung der Abstellfläche hat sich durch die Projektänderung bereits erledigt (vgl. Erw. 2.). Das redimensionierte Bauvorhaben sieht bei der Einmündung der Erschliessungsstrasse in die X-Strasse einen Radius von 4 m statt 5 m vor (Protokollauszug vom 26. November 2012). Die Abtretungsfläche verkleinert sich dadurch, so dass die beiden Fahrzeugabstellflächen auf der Zufahrt zum Grundstück des Gesuchsgegners unverändert erhalten bleiben (vgl. auch Erw. 7.4.). Zudem wird die ursprünglich vorgesehene Sichtschutzzone bei der Einmündung in die X-Strasse durch das Anbringen eines Spiegels gewährleistet (Baubewilligung vom 2. April 2013 S. 3).