6.3. Der Gesuchsgegner hat nicht dargelegt, weshalb sich der Wert der Parzelle bbb und des darauf stehenden Gebäudes als Folge des Ausbaus der Erschliessungsstrasse, die als Privatstrasse bereits besteht, verändern sollte. Ein Kausalzusammenhang zwischen Strassenausbau bzw. Abtretung von rund 27 m2 und angeblichem Minderwert des Grundstücks ist nicht ersichtlich. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf eine allfällige künftige Überbauung der Nachbarparzelle (durch einen Privaten), die nach dem Ausbau der Stichstrasse möglich wird.