5.3. An der Verhandlung vom 11. Dezember 2013 erklärten sich die Parteien auch für das vorliegende Verfahren mit diesem Preis einverstanden (Protokoll II S. 8). Auf weitere Abklärungen kann damit verzichtet werden. Die abzutretende Fläche ist dem Gesuchsgegner mit Fr. 600.00/m2 zu entschädigen. 6. 6.1. Der Gesuchsgegner verlangt eine Minderwertentschädigung für die Liegenschaft. Das Grundstück sowie das denkmalgeschützte Altstatthalterhaus würden durch den Eingriff entwertet (Eingabe vom 24. April 2012).