In der letzten Eingabe vom 3. Juni 2013 forderte A. noch eine Entschädigung von Fr. 30'000.00. Die Verkleinerung der Abtretungsfläche infolge der Projektänderung rechtfertige in Anbetracht des erlittenen Mietzinsausfalls von Fr. 430'000.00 keine Reduktion. Zudem seien keine baulichen Massnahmen zur Sicherstellung der beiden Parkplätze geplant. An dieser Forderung werde festgehalten. Der Gesuchsgegner bezieht sich auf den gescheiterten gerichtlichen Einigungsversuch (vgl. Schreiben des Gerichts vom 31. August 2012). Die Forderungen sind im Folgenden unter den einzelnen Titeln zu prüfen.