4. Mit Eingabe vom 25. April 2012 forderte A. eine Entschädigung von Fr. 260'000.00. Als Begründung führte er an, der Landpreis liege bei Fr. 1'800.00/m2, die Parkplatzbenutzung werde eingeschränkt, die Parzelle bbb verliere an Wert, das geschützte Altstatthalterhaus werde abgewertet, es sei ein Mietzinsausfall aus einem Mietvertrag über 10 Jahre für Fr. 430'000.00 entstanden, der Grünabschluss gehe verloren.