2. Im Verlaufe des Projektverfahrens passte der Gemeinderat das Bauvorhaben den Wünschen der betroffenen Grundeigentümer, insbesondere jenen von A., an. Es wurden folgende Projektvereinfachungen vorgenommen:  Beibehaltung des Radius von 4 m bei der Ausfahrt auf die X-Strasse auf der nördlichen Seite;  Verkleinerung des Radius beim Wendeplatz auf 3 m;  Belassen der Mauer entlang der Parzelle bbb soweit möglich; (vgl. den angepassten Landerwerbsplan vom 5. Dezember 2012). Die Abtretungsfläche ab der Parzelle bbb verkleinert sich dadurch auf rund 27 m2; die Einfahrt zum Garten, die als Fahrzeugabstellfläche benutzt wird, bleibt erhalten.