I. A. teilte dem Gericht telefonisch mit, dass seiner Ansicht nach der Eingriff in die Hecke aus denkmalschützerischen Gründen nicht zulässig sei. Daraufhin ersuchte das Gericht die Kantonale Denkmalpflege um einen Amtsbericht zur neuen Gestaltung des Abschlusses im Einmündungsbereich der Stichstrasse (Anfrage vom 22. Januar 2014). Der Amtsbericht vom 21. Februar 2014 wurde den Verfahrensbeteiligten als Beilage zum Schreiben vom 27. März 2014 zur Kenntnis gebracht. J. Am 30. April 2014 wurde der Fall abschliessend beraten und entschieden. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: