F.1. Nachdem die Baubewilligung vom 2. April 2013 in Rechtskraft erwachsen war (bestätigt vom Gemeindeschreiber anlässlich der telefonischen Rückfrage der Gerichtsschreiberin vom 23. Mai 2013) wurde das vorliegende Verfahren wieder aufgenommen. Der Gesuchsgegner wurde aufgefordert, seine Entschädigungsforderung der veränderten Sachlage (vereinfachtes Bauprojekt) anzupassen, zu begründen und zu belegen (Schreiben vom 23. Mai 2013). -5-