E.1. Der Präsident stellte mit Einschreiben vom 18. Januar 2013 an die Parteien fest, dass der Einigungsversuch fehlgeschlagen sei und das Spezialverwaltungsgericht die Entschädigung festlegen werde. Das Gericht sei nicht an den (gescheiterten) Entschädigungsvorschlag gebunden und die Parteien nicht an die im Rahmen des Einigungsversuchs gemachten Zusicherungen. Der Präsident setzte A. nochmals Frist, um allfällige Projektänderungsbegehren mitzuteilen.