D.3. Mit Protokollauszug vom 26. November 2012 stimmte der Gemeinderat Q. dem Einigungsvorschlag betreffend das vorliegende Verfahren zu. Er erklärte, er wolle das Strassenbauprojekt auf einen Minimalausbau reduzieren, weil die Erschliessungsstrasse bei Ausführung des Projekts B. nur einen bescheidenen Zweck habe bzw. das öffentliche Interesse daran gering sei. Das sei im Entscheid des Gerichts zu berücksichtigen. Der Gemeinderat machte weiter Ausführungen zu den vereinbarten Anpassungen des Einigungsvorschlags.