D.2. Der Gemeinderat Q. ersuchte mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 und A. mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 um Erstreckung der Frist für die Stellungnahme, damit Detailabklärungen gemacht werden könnten. Der Präsident wies mit Schreiben vom 16. Oktober 2012 darauf hin, dass Abweichungen vom Einigungsvorschlag nur möglich seien, wenn sie von den Parteien gemeinsam getragen würden. Er setzte nochmals Frist für die ausstehenden Stellungnahmen. Dieses Schreiben ging orientierungshalber auch an die Parteien in den Parallelverfahren 4-EV.2012.5 und 4-EV.2012.6. -4-