C.3. Der Gemeinderat nahm mit Protokollauszug vom 14. Mai 2012 zu den Begehren Stellung. Er führte aus, die geforderte Entschädigung sei zu hoch. Das Verfahren sei korrekt durchgeführt worden. Das Projekt habe erst ausgearbeitet werden können, nachdem der Erschliessungsplan rechtskräftig gewesen sei. D.1. Der Präsident führte am 28. August 2012, unterstützt von Fachrichter Philipp Kühne, S., eine Instruktionsverhandlung mit Augenschein durch. Die einzelnen Begehren wurden besprochen (Protokoll passim) und den Parteien ein Vorschlag zur Einigung gemacht. Dieser wurde den Parteien am 31. August 2012 noch schriftlich und mit Frist zur Vernehmlassung unterbreitet.