C.2. A. stellte mit Eingabe vom 25. April 2012 diverse Forderungen. Er verlangte eine Entschädigung von total Fr. 260'000.00 für Parkplatzverlust, für Wertverlust von Restparzelle und Altstatthalterhaus, für Mietzinsausfall sowie für Verlust des Grünabschlusses. Er ging von einem Landwert von Fr. 1'800.00/m2 aus. Er verlangte, dass die südliche Abschlussmauer und der östliche Grünabschluss bestehen bleiben, sowie, dass die Parkierungsfläche ersetzt werde. Zudem müsse die Sichtschutzfläche bei der Einmündung in die X-Strasse befahrbar bleiben. Er machte der Gemeinde Vorhalte betreffend Kosten des Projekts und der Verfahrensdurchführung.